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Turn Around Beratung

       


Die Turn Around Beratung hat zum Ziel, Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Situationen mittels eines Zuschusses die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zu ermöglichen, um die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen wiederherzustellen, den Bestand der Unternehmen nachhaltig zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.


Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in eine wirtschaftlich schwierige Situationen geraten sind, obwohl sie über positive Fortführungschancen verfügen.


Voraussetzungen für die Turn Around Beratung

Voraussetzung für eine Turn Around Beratung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Beraters, die konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Maßnahmenplan) beinhaltet und eine positive Fortführungsprognose enthält. Eine Schwachstellenanalyse kann beispielsweise im Rahmen des Runden Tisches erfolgt sein.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen. Hierfür ist ein in der KfW-Beraterbörse gelisteter Unternehmensberater zu beauftragen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungsmaßnahmen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben; die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben; die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben und die mit anderen öffentlichen Mitteln (z. B. ESF-Mitteln) finanziert werden.


Wie wird gefördert?

Unternehmen erhalten einen Zuschuss i. H. v. 50 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von max. 8.000 Euro nicht überschreiten.

Der Eigenmittelanteil, die Fahrtkosten sowie sonstige Nebenkosten sind durch das Unternehmen selbst zu finanzieren. Die Mehrwertsteuer kann nur dann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch das Antrag stellende Unternehmen vorliegt.


Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über einen Regionalpartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Für Gewerbebetriebe aus dem Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis und Frankfurt ist dies die IHK Frankfurt am Main.

Unternehmen aus anderen Regionen bzw. nicht der IHK zugehörig finden ihren Regionalpartner unter der KfW-Regionalparter-Suche.


Unterlagen für die Antragstellung


Details zum Ablauf

Ausführliche Informationen zum Ablauf erhalten Sie auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).


Anfragen aus dem IHK-Bezirk Frankfurt am Main beantwortet Ihnen: Stefan Müller

 
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