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Zentrales elektronisches Handels- und Unternehmensregister


Die Bundesregierung will für alle deutschen Handelsregistergesellschaften zum 1. Januar 2007 ein zentrales Elektronische Handels- und Unternehmensregister einführen. Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) setzt Vorgaben des Gemeinschaftsrechts um, wonach die offenlegungspflichtigen Daten eines Unternehmens bis zum 31. Dezember 2006 über eine „Akte“ zentral elektronisch abrufbar sein müssen.

Die wichtigsten Regelungen des „Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) sind in §§ 8 ff. des Handelsgesetzbuches festgeschrieben. Das am 1. Januar 2007 in Kraft tretende EHUG enthält folgende Schwerpunkte:

Elektronisches Handelsregister

Die Führung des elektronischen Handelsregisters bleibt bei den Registergerichten, aber es wird eine bundesweite Vernetzung stattfinden. Über die zentrale Internetseite www.handelsregister.de ist der zum Teil kostenpflichtige Zugriff möglich. Anträge auf Handelsregistereintragung müssen ab dem 1. Januar 2007 elektronisch gestellt werden. Dazu werden die Notariate die entsprechenden Unterlagen digitalisieren und auch elektronisch beglaubigen. Die Bundesländer können jedoch durch Erlass einer Rechtsverordnung für eine Übergangsfrist auch weiterhin die schriftliche Einreichung ermöglichen. Das Land Hessen wird aller Voraussicht nach eine solche Regelung nicht einführen.

Elektronisches Unternehmensregister

Über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) können ab dem 1. Januar 2007 bundesweit – neben den Handelsregisterdaten – weitere Unternehmensdaten online recherchiert werden. Zum Aufbau und Betrieb des Registers soll der Bundesanzeiger ermächtigt werden. Die Recherche ist unentgeltlich.

Offenlegung der Jahresabschlüsse

Die Jahresabschlüsse sind künftig beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (eBAZ) – und nicht mehr bei den Amtsgerichten – einzureichen. Sie werden dort gespeichert und veröffentlicht. Das kann ab dem 1. Januar 2007 in elektronischer Form geschehen. Vorgesehen ist aber eine Übergangsregelung, nach der die Dokumente voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2009 alternativ auch in Papierform eingereicht werden können. Der elektronische Bundesanzeiger soll dabei die fristgerechte Offenlegung überwachen und bei Verstößen das Bundesamt für Justiz informieren. Es soll dann von Amts wegen das Ordnungsgeldverfahren einleiten und durchführen sowie ein Ordnungsgeld bis zu 25 000 Euro verhängen.

Publizität in Tageszeitungen

Die Handelsregistereintragungen müssen zusätzlich bis 31. Dezember 2008 in den von den Amtsgerichten als Veröffentlichungsblätter bestimmten Tageszeitungen bekannt gemacht werden.

IHK-Stellungnahmen

Die IHK-Stellungnahmen zur Zulässigkeit des Firmennamens sollen ab 1. Januar 2007 elektronisch erfolgen.

Handelsregisterauszüge

Die Gebühr für kostenpflichtige Handelsregisterauszüge wird auf 4,50 Euro festgesetzt.   
IHK Frankfurt am Main
Recht und Steuern

Infos

Der Text des „Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) ist online abrufbar unter http://www.bundesrat.de

IHK WirtschaftsForum
Dezember 2006

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