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Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 (EuGFVO = BagatellVO) zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen ist im Amtsblatt vom 31. Juli 2007, L 199/1 veröffentlicht. Grenzüberschreitende Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen mit geringen Streitwerten sollen so schneller und kostengünstiger als bisher beigelegt werden können. Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich sind u. a. Verfahren im Zusammenhang mit Steuern und Zollsachen, Konkursen, Arbeitsrecht, Miete- und Pacht unbeweglicher Sachen, mit Ausnahme von Geldforderungen. Dem Kläger soll dieses Verfahren ggf. als zusätzliche Option zur Verfügung stehen. Der Streitwert des Verfahrens zum Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht darf 2.000 EUR nicht überschreiten. Dabei werden Zinsen, Kosten und Auslagen nicht berücksichtigt. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2009.
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Europäisches Mahnverfahren
Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens ist in Kraft getreten und gilt ab dem 12. Dezember 2008. Die Verordnung führt ein europäisches Mahnverfahren ein, welches grenzüberschreitende Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen vereinfacht, was insbesondere zu deren Beschleunigung und zu einer Kostenersparnis führen soll. Das Verfahren entspricht im Wesentlichen dem deutschen Mahnverfahren.
Der Europäische Mahnbescheid (Zahlungsbefehl) ist anwendbar für die Beitreibung fälliger bezifferter Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug. Ausgenommen sind Forderungen erbrechtlicher Art, aus dem Recht der ehelichen Güterstände, aus Konkursen, Vergleichen, außervertraglichen Schuldverhältnissen und im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen. Der Gläubiger ist nicht auf das Verfahren beschränkt; es steht es ihm frei, seine Forderung im Wege eines anderen Verfahrens zu verfolgen.
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