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Oktoberfestbier ist eine geschützte Marke

Nur die im Verein der Münchner Brauereien organisierten Mitglieder dürfen ihren Bieren daher diese Bezeichnungen geben. Die Verwendung dieser Begriffe von Nichtmitgliedern zur Steigerung der eigenen Attraktivität stellt daher eine abmahnfähige Markenverletzung dar.

Brauereien, die nicht Mitglied im Verein Münchner Brauereien sind, ist es nicht erlaubt, ihre eigenen Produkte so zu benennen oder unter diesen Begriffen zu vertreiben. Gastronomische Betriebe, die Bier der Marken "Oktoberfest-Bier" und "Wies'nbier" von einer der Münchner Mitgliedsbrauereien ausschenken und damit werben möchten, sollen zur Vermeidung von Komplikationen den Namen der jeweiligen Münchner Mitgliedsbrauerei eindeutig angeben.

Anfragen aus dem IHK-Bezirk Frankfurt am Main beantwortet Ihnen: Frauke Hennig