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Mit derselben Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit, mit der uns zum Jahresende immer wieder Lebkuchen und Glühweinstände überraschen, kann man auch jährlich wiederkehrend eine geballte Verabschiedung von Steuergesetzen beobachten. Dass diese Gesetzesänderungen oftmals in letzter Minute beschlossen werden (siehe Erbschaftsteuerreform), macht ihre Umsetzung keineswegs einfach. Im Folgenden einige ausgewählte neue oder geänderte Steuerregelungen. Jahressteuergesetz 2009
Traditionell wird uns zur Jahreswende ein Jahressteuergesetz beschert. Dieses enthält regelmäßig ein Sammelsurium von Einzelregelungen und besteht zum Großteil aus Korrekturen und Anpassungen von bereits bestehenden Vorschriften. Der Gesetzesentwurf wurde am 28. November im Bundestag verabschiedet; die notwendige Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetz stand zum Redaktionsschluss noch aus. Die Änderungen sollen grundsätzlich ab 2009, teilweise aber bereits rückwirkend für 2008 gelten.
Die Verlagerung der Buchführung in das Ausland wird ab 2009 neu geregelt. Diese ist beim zuständigen Finanzamt schriftlich zu beantragen, eine Zustimmung des ausländischen Staates zum elektronischen Zugriff durch die deutsche Finanzverwaltung vorzulegen, der Standort des Datenverarbeitungssystems mitzuteilen und der Zugriff der Finanzverwaltung im Falle einer Betriebsprüfung sicherzustellen. Eine Genehmigung erhalten nur diejenigen, die ihren steuerlichen Pflichten in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen sind. Bei einer Verlagerung der Buchführung ins Ausland ohne Zustimmung der Finanzbehörde oder einer verspäteten Rückverlagerung, weil zum Beispiel einzelne Voraussetzungen weggefallen sind, kann ein Verzögerungsgeld von bis zu 250 000 Euro festgesetzt werden.
Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren wird ab 2 010 zumindest im EU-Raum vereinheitlicht. Das heißt, der Antrag auf Vergütung der im Ausland gezahlten Umsatzsteuer ist elektronisch bis zum 30. September des Folgejahres einheitlich beim Bundeszentralamt für Steuern einzureichen. Damit entfällt das notwendige Prozedere, in diversen Ländern zu verschiedenen Fristen diese Anträge einzureichen, was außerhalb der EU aber Fortbestand haben wird.Vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer zusätzlich erbrachte Leistungen zur Gesundheitsförderung sind ab 2 008 bis zu 500 Euro steuerfrei. Hierunter fallen zum Beispiel Kurse für Rückengymnastik, nicht jedoch Beiträge fürs Fitnessstudio.
Im Bereich der Einkommensteuer werden ab 2009 die Schwellenwerte für Vorauszahlungen verdoppelt. Das bedeutet, dass Vorauszahlungen nur noch festzusetzen sind, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro pro Vorauszahlungszeitpunkt betragen.
Steuerbürokratieabbaugesetz
Bereits im November hatte der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens – kurz Steuerbürokratieabbaugesetz – verabschiedet. Auch hier stand die notwendige Zustimmung des Bundesrates zum Redaktionsschluss noch aus, galt jedoch als sicher. Hauptanliegen dieses Gesetzes ist die Vereinfachung des Steuerveranlagungsverfahrens durch die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen im Rahmen der Gewinneinkünfte ab dem Veranlagungsjahr 2011.
Korrespondierend dazu müssen für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach „amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung“ übermittelt werden. Eine Befreiung von der elektronischen Übermittlung wird es nur in seltenen Ausnahmefällen geben. Da die elektronische Übermittlung eine Standardisierung der Daten voraussetzt, ist davon auszugehen, dass eine EDV-gestützte Kontrolle und Verprobung durch die Finanzämter erfolgen wird.
Umsatzsteuerlich wird man ab 2009 darauf verzichten können, eine Rechnung für bestimmte steuerfreie Leistungen auszustellen. Dies gilt zum Beispiel für die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt oder aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Auch wenn die steuerlichen Regelungen vereinfacht werden, kann sich aus anderen Vorschriften unverändert eine Pflicht zur Rechnungsstellung ergeben. Darüber hinaus werden die Grenzen für Umsatzsteuervoranmeldungen angehoben.
Außerdem soll ab 2010 die Möglichkeit bestehen, auf Verlangen des Arbeitgebers die steuerliche Außenprüfung und die sozialversicherungsrechtliche Prüfung zeitgleich stattfinden zu lassen. Dies dürfte eine erfreuliche Arbeitserleichterung und Zeiteinsparung sein, auf die jedoch leider kein Rechtsanspruch besteht.In Bezug auf die ratierliche Auszahlung bestehender Körperschaftsteuer-Guthaben in zehn gleichen Jahresbeträgen wurde eine bisher nur im Erlass-Wege vorgesehene Vereinfachungsregel in das Gesetz übernommen. Danach sind Körperschaftsteuer-Guthaben-Beträge von nicht mehr als 1 000 Euro in einer Summe auszuzahlen. Da als Beginn der Auszahlungen der 30. September 2008 geplant war, sollten diese Beträge in naher Zukunft erstattet werden.
Gesetz zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung
Hervorgerufen durch die Finanzkrise, hat die Bundesregierung Anfang November ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, das im Dezember durch den Bundesrat verabschiedet wurde. Neben der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung bis zu maximal 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010 angeschafft werden, sind auch die Größenklassenmerkmale für Betriebe, die bestimmte Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen können, für zwei Jahre befristet heraufgesetzt worden.
Von besonderem Interesse wird auch die Verdopplung der steuerlich abzugsfähigen Handwerkerleistungen auf höchstens 1 200 Euro sein. Damit können Privatpersonen jetzt Arbeitskosten bis zu 6 000 Euro ab 2009 steuerlich geltend machen, 20 Prozent dieser Handwerkerrechnungen werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.Neben der laufenden Umsetzung der ergangenen Gesetze und der ergänzenden Verwaltungsschreiben muss auch in diesem Jahr wieder besonderes Augenmerk auf laufende Gesetzgebungsverfahren gerichtet werden. So wird sich zum Beispiel die spannende Frage stellen, wie die Gesetzgebung mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umgeht, der eine Neuregelung zur Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab 2010 fordert. Ein erster Referentenentwurf sieht vor, gesetzlich und privat Versicherte gleich zu behandeln und im Rahmen des Basiskrankenversicherungsschutzes die eigenen Beiträge plus die für den Ehegatten und die Kinder in voller Höhe steuerlich anzuerkennen.
Sven Oberle
International Tax Partner Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Sandra Kaiser
Senior Manager Tax Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main IHK WirtschaftsForum Januar 2009
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