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Gewerbesteuer und Grundsteuer sind Realsteuern. Beide Steuern werden von den Gemeinden erhoben. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmenquelle der Gemeinden zur Bestreitung ihrer öffentlichen Aufgaben. Jede Gemeinde hat bei der Gewerbesteuer - ebenso bei der Grundsteuer - ein Hebesatzrecht. Durch die Festsetzung der einzelnen Hebesätze für diese Steuerarten hat die Gemeinde die Möglichkeit, Einfluss auf die Höhe der durch die Unternehmen zu leistenden Abgaben zu nehmen. Die Hebesätze werden jährlich im Rahmen der kommunalen Haushaltsberatungen neu festgesetzt. Realsteuerhebesätze
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze:
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