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Begabtenförderung Durch die Begabtenförderung können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, finanziell unterstützt werden.
Die Auswahl neuer Stipendiaten erfolgt aus den Prüflingen, die in der Winter- und Sommerprüfung des laufenden Kalenderjahres ihre Abschlussprüfung als jeweils Beste ihres Berufes bestanden haben. Das Auswahlverfahren startet nach den Sommerferien. Die Stipendiaten werden für das folgende Kalenderjahr aufgenommen. Bei der IHK Frankfurt am Main bestehen etwa 500 Prüflinge ihre Prüfung mit den geforderten Mindestergebnissen. In der Region wird in über 100 Berufen ausgebildet. Im Namen der Stiftung können maximal 50 Plätze vergeben werden. Die Betrofffenen werden angeschrieben.
Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle, fachbezogen berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert. Aber auch Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender, allgemein beruflicher oder sozialer Kompetenzen sowie der Persönlichkeitsbildung dienen, sind förderfähig. Förderschwerpunkte sind unter anderem Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und die berufliche Aufstiegsbildung. Es gibt eine Vielzahl von Angeboten verschiedener Veranstalter.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen die Kurse selbst aus. Drei Jahre lang können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 Euro, höchstens 5.100 Euro in drei Förderjahren, für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 20 Prozent, höchstens jedoch 180 Euro pro Förderjahr zu tragen.
Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung zur Verfügung. Das Förderprogramm wird von der Industrie- und Handelskammer betreut, bei der das Berufsausbildungsverhältnis des Antragstellers eingetragen war. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähige Maßnahmekosten und zahlt die Förderbeiträge aus.
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