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Die Ausbildungsvergütung

Die Ausbildenden zahlen den Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so bemessen, dass sie angemessen ist und mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Werden den Auszubildenden Sachleistungen (z.B. Kost und Wohnung) auf die Vergütung angerechnet, müssen in jedem Fall mindestens 25 v.H. der festgelegten Gesamtvergütung anrechnungsfrei bleiben. Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats fällig.

Wenn eine allgemein verbindliche Tarifregelung vorliegt, dürfen im Ausbildungsvertrag keine niedrigeren Vergütungssätze vereinbart sein.

Es wird stets die Vergütung der Branche angewendet, in der die Ausbildung stattfindet. Lernt z.B. ein Bürokaufmann/eine Bürokauffrau in einer Bank gilt die "Bankvergütung", lernt er/sie in einem Gastronomieunternehmen gilt die "Gastronomievergütung" u.s.w. Diese Regelung ist bei allen Berufen anzuwenden, die in einer anderen als der berufsspezifischen Branche lernen.

Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist gesondert zu vergüten. Auch diese Vergütung soll angemessen sein. Statt der Überstundenvergütung kann auch Freizeitausgleich gewährt werden. Für Sonn- und Feiertagsarbeit, die Jugendliche in bestimmten Wirtschaftszweigen verrichten dürfen, wird in bestimmtem Umfang Freizeit gewährt.

Den Auszubildenden wird die Vergütung bis zur Dauer von sechs Wochen weiter gezahlt, wenn z.B. eine unverschuldete Krankheit vorliegt.

Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch III von der Arbeitsagentur erhalten. Die Beihilfe wird gewährt, soweit die für die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Die Höhe der Beihilfe richtet sich sowohl nach dem Nettoeinkommen der Eltern als auch nach dem der Auszubildenden.

Über die Vergütungen nach der Ausbildung dürfen wir keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich für Tarifauskünfte an das
Hessische Sozialministerium in Wiesbaden unter der Rufnummer 0611 / 817 3495.
Einen aktuellen Lohnspiegel stellt auch die Hans-Böckler-Stiftung im Internet zur Verfügung. Der kostenlose Gehaltsvergleich für 280 Berufe aus 30 Berufsbereichen basiert auf der Auswertung von ca. 100.000 Fragebögen aus den Unternehmen in West- und Ostdeutschland.

Branche:
1. Ausbj.
2. Ausbj.
3. Ausbj.
4. Ausbj.
Stand:
Architekten/ Bauzeichner
500,-
580,-
650,-
 
 
Banken
769,00
830,00
891,00
 
ab 11/2008
Bau - kaufm.
575,00
595,00
606,00
802,00
820,00
839,00
1.046,00
1.070,00
1.095,00
 
ab 04/2009
ab 06/2009
ab 04/2010
Bau - gewerbl.
600,00
614,00
922,00
943,00
1.164,00
1.191,00
1.309,00
1.339,00
ab 06/2009
ab 04/2010
Bekleidungsind. >18
425,39
437,32
535,83
 
 
Bekleidungsind.<18
445,34
491,35
577,25
 
 
Chemische Industrie
607,00
665,00
738,00
805,00
 
Dienstleistungsberufe
518,00
550,00
573,00
600,00
654,00
690,00
 
 
ab 03/2009
Druckindustrie
816,29
834,66
867,42
885,79
918,55
936,92
 
ab 07/2008
ab 04/2010
Einzelhandel
636,00
646,00
697,00
708,00
796,00
808,00
860,00
873,00
ab 08/2009
ab 08/2010
Eisen-Metall- Elektro
778,00
825,00
888,00
921,00
ab 05/2009
Floristen
325,00
410,00
446,00
455,00
499,00
515,00
 
ab 11/2004
ab 09/2009
Gebäudereiniger
513,00
545,00
615,00
655,00
718,00
770,00
 
ab 01/2005
ab 01/2010
Groß-, Außenhandel
687,00
697,00
749,00
759,00
840,00
850,00
895,00
905,00
ab 06/2009
ab 06/2010
Hauswirtschaft
605,00
660,00
705,00
 
 
Holz- u. Kunstst. Ind.
508,74
534,30
585,43
639,11
 
Hotel- u. Gaststätten
587,00
600,00
651,00
666,00
713,00
730,00
 
ab 01/2008
ab 09/2009
Immobilienwirtschaft
710,00
820,00
930,00
 
ab 08/2009
IT-Berufe-Allgemein
600,00
650,00
700,00
 
ab 08/2009
Kfz-Gewerbe
574,00
580,00
590,00
594,00
623,00
629,00
640,00
644,00
715,00
722,00
735,00
739,00
763,00
771,00
785,00
790,00
ab 07/2010
ab 02/2011
ab 12/2011
ab 02/2012
Nahrungsmittel-Ind.
633,00
699,00
760,00
818,50
ab 05/2009
Öffentlicher Dienst
635,00
685,00
732,00
795,00
ab 01/2008
Papier- u. Pappe Ind.
529,70
580,83
631,96
683,09
 
Reisebürogewerbe
512,00
547,00
567,00
619,00
658,00
678,00
759,00
802,00
822,00
 
ab 07/2006
ab 08/2008
ab 01/2010
Speditionsgewerbe
578,00
588,00
618,00
628,00
649,00
659,00
 
ab 01/2010
ab 01/2011
Sport und Fitness
447,00
498,00
586,00
 
 
Tankstellengewerbe
397,00
447,00
502,00
 
ab 04/2004
Textil-Industrie
s. Bekl.Ind.
s. Bekl.Ind.
s. Bekl.Ind.
s. Bekl.Ind.
 
Textilreinigungsgew.
410,57
470,39
552,20
 
 
Versicherungen
759,00
832,00
904,00
 
ab 01/2009 
Versicherungswirtschaft
744,00
817,00
889,00
 
ab 04/2007
Versicherungsvermittler
621,00
674,00
738,00
 
 
Wärme-Klimatechnik
603,00
652,00
699,00
748,00
ab 01/2009
Zeitarbeit
650,00
730,00
780,00
 
 


Stand: Juni 2010

Weitere Informationen: Ausbildungsberaterteam